Gemeindeverwaltung
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CH-7403 Rhäzüns

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Montag, Mittwoch, Freitag
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Dienstag, Donnerstag
14.00 - 18.00h

Energiestadt Rhäzüns

News / Aktuelles

Beschlüsse des Vorstandes

Der Gemeindevorstand hat folgendes Baugesuch abgelehnt und gestützt auf die Einverständniserklärung der Grundeigentümer eine Duldungsverfügung mit Auflagen zur Nutzung und Dauer der Nutzung erlassen:

Bauherr:        Theodor Hansmann-Casanova, Via dalla Staziun 8, Rhäzüns

Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Unterstand auf Parzelle 1671 Tschaneuntas

 

Bewilligtes Baugesuch:

Bauherr:        Ruedi Tschalèr, Ratiras 1, Rhäzüns

Bauvorhaben: Neubau eines Stahlmail Güllenbehälter, auf Parzelle 815

06.08.2010

 

Wahlen für die Amtsperiode 2011 - 2010

An der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2010 wurden folgende Demissionen mitgeteilt:

2 Mitglieder Vorstand

2 Mitglieder Schulrat

2 Mitglieder Baukommission

 

Personen, die an den vielseitigen Gemeindeaufgaben Interesse bekunden und aktiv mitwirken möchten, melden sich bitte direkt beim Gemeindepräsidenten oder bei der Verwaltung.

Präsident Herbert Bonorand:E-mail: praesident@rhaezuens.ch / Tel. 081 641 32 62

Verwaltung:E-mail: info@rhaezuens.ch / Tel. 081 650 22 22

30.07.2010

 

Hundehaltung, Sachkundenausweis (SKN)

Ausbildungspflicht für Hundehalter

Sie möchten einen Hund? Wenn Sie noch nie einen Hund hatten, müssen Sie künftig vor dem Kauf einen theoretischen Kurs besuchen. Wenn Sie den Hund erhalten, müssen Sie zudem im ersten Jahr ein praktisches Training zusammen mit Ihrem Hund absolvieren. Dabei lernen sie die Bedürfnisse und das Verhalten Ihres Hundes kennen und wie Sie ihn in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können. Wenn Sie bereits vor dem Kauf eines neuen Hundes Hundehalter oder Hundehalterin waren, müssen Sie nur noch das praktische Training absolvieren.

Diese Ausbildungsvorschriften gelten seit dem 1. September 2008. Für die Einführung wurde eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen. Praktisch heisst das:Wenn Sie seit dem 1. September 2008  einen Hund erworben haben, dann haben Sie bis Ende August 2010 Zeit, den theoretischen Kurs zu besuchen. Und wenn Sie den Hund zwischen dem 1. September 2008 und dem 1. September 2009 gekauft haben, dann haben Sie bis Ende August 2010 Zeit, das praktische Training zu machen. Wer nach dem 1. September 2009 einen Hund gekauft hat oder kauft, muss das praktische Training innerhalb eines Jahres nach dem Kauf machen. Weiterführende Informationen sowie Adressen und Kontaktadressen zu Hundetrainern finden Sie unter www.bvet.admin.ch, Tiere richtig halten.

Wir möchten die Hundehalter/innen der Gemeinde Rhäzüns darauf hinweisen, dass die Nachweise (Theorie/Praxis) ab 1. Januar 2011 (bei Bezug der Hundesteuer) einverlangt werden.

22.07.2010

 

Beschlüsse des Vorstandes

Quartierplanverfahren „Suitgs“

Der Planungsauftrag wurde dem Büro STW AG für Raumplanung, Chur vergeben.

22.07.2010

 

Gültige Ausweise

Die Ferienzeit naht! Bitte überprüfen Sie Ihre Pässe und Identitätskarten auf das Gültigkeitsdatum, damit Sie noch rechtzeitig einen neuen Ausweis beantragen können.

 

Seit dem 1. März 2010 können nur noch ID-Karten auf der Gemeindeverwaltung beantrag werden. Die Lieferzeit beträgt 10 Arbeitstage.

 

Einen Pass und Kombiantrag (ID und Pass) müssen Sie direkt beim Ausweiszentrum beantragen:Ausweiszentrum Chur, Gäuggelistr. 7, 7002 Chur, Tel. 081 257 52 20

Die Lieferzeit beträgt 30 Arbeitstage.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schweizerpass.ch.

 

21.05.2010

 



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