Fundbüro

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Schalteröffnungszeiten Telefonzeiten
Montag
09.00 - 11.30 h

Montag
09.00 - 11.30 h
14.00 - 17.00 h
Dienstag
15.00 - 18.00 h
Dienstag
09.00 - 11.30 h 
14.00 - 17.00 h
Mittwoch
ganzer Tag geschlossen
Mittwoch
09.00 - 11.30 h 
14.00 - 17.00 h
Donnerstag
09.00 - 11.30 h 

Donnerstag
09.00 - 11.30 h 
14.00 - 17.00 h
Freitag
14.00 - 16.00 h
Freitag
09.00 - 11.30 h 
14.00 - 16.00 h

 

Abgabe von Fundgegenständen

Die Gemeinde betreut das offizielle Fundbüro. Fundgegenstände können am Schalter der Gemeinde abgegeben werden. Verlustmeldungen werden am Schalter und unter Telefon 081 650 22 22 entgegengenommen.

Wer eine verlorene Sache findet, hat die Eigentümerin davon zu benachrichtigen und, wenn er sie nicht kennt, entweder der Polizei den Fund anzuzeigen oder selbst für eine den Umständen angemessene Bekanntmachung und Nachfrage zu sorgen. Zur Anzeige an die Polizei ist er verpflichtet, wenn der Wert der Sache offenbar 10 Franken übersteigt (Artikel 720 Absatz 1 und 2 Zivilgesetzbuch, ZGB).
Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn (Artikel 722 Absatz 2 ZGB).

 

Findeltiere

Der Finder eines verlorenen Tieres ist gesetzlich verpflichtet, den Eigentümer über den Fund zu benachrichtigen und, wenn er ihn nicht kennt, den Fund bei einer vom Kanton bezeichneten Meldestelle anzuzeigen. Im Kanton Graubünden nehmen die Gemeinden solche Funde entgegen und leiten sie an das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit weiter.

Kontaktstellen

Christian Kaiser
Telefon 081 650 22 23
E-Mail: christian.kaiser@rhaezuens.ch