Fundbüro
Schalteröffnungszeiten | Telefonzeiten |
Montag 09.00 - 11.30 h |
Montag 09.00 - 11.30 h 14.00 - 17.00 h |
Dienstag 15.00 - 18.00 h |
Dienstag 09.00 - 11.30 h 14.00 - 17.00 h |
Mittwoch ganzer Tag geschlossen |
Mittwoch 09.00 - 11.30 h 14.00 - 17.00 h |
Donnerstag 09.00 - 11.30 h |
Donnerstag 09.00 - 11.30 h 14.00 - 17.00 h |
Freitag 14.00 - 16.00 h |
Freitag 09.00 - 11.30 h 14.00 - 16.00 h |
Abgabe von Fundgegenständen
Die Gemeinde betreut das offizielle Fundbüro. Fundgegenstände können am Schalter der Gemeinde abgegeben werden. Verlustmeldungen werden am Schalter und unter Telefon 081 650 22 22 entgegengenommen.
Wer eine verlorene Sache findet, hat die Eigentümerin davon zu benachrichtigen und, wenn er sie nicht kennt, entweder der Polizei den Fund anzuzeigen oder selbst für eine den Umständen angemessene Bekanntmachung und Nachfrage zu sorgen. Zur Anzeige an die Polizei ist er verpflichtet, wenn der Wert der Sache offenbar 10 Franken übersteigt (Artikel 720 Absatz 1 und 2 Zivilgesetzbuch, ZGB).
Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn (Artikel 722 Absatz 2 ZGB).
Findeltiere
Der Finder eines verlorenen Tieres ist gesetzlich verpflichtet, den Eigentümer über den Fund zu benachrichtigen und, wenn er ihn nicht kennt, den Fund bei einer vom Kanton bezeichneten Meldestelle anzuzeigen. Im Kanton Graubünden nehmen die Gemeinden solche Funde entgegen und leiten sie an das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit weiter.
Kontaktstellen
Christian Kaiser
Telefon 081 650 22 23
E-Mail: christian.kaiser@rhaezuens.ch